Häufig gestellte Fragen

Welche Voraussetzungen sollte die Dachfläche erfüllen?

Die Dachfläche sollte mindestens 600 qm groß sein, bis zu mehreren 1.000 qm! Um eine Photovoltaik-Anlage auf einem Dach installieren zu dürfen, sind einige Prüfpunkte zu erfüllen. 

Die jeweiligen Möglichkeiten hängen u.a. von dem Gesamtzustand des Gebäudes und des Daches ab. Senden Sie uns bitte die Daten Ihrer infrage kommenden Dachflächen zu - wir prüfen diese gerne kostenfrei.

Entstehen für mich als Eigentümer Kosten?

Alle anfallenden Kosten von der Prüfung, Planung und Durchführung bis zur Wartung der Photovoltaikanlage werden von uns bzw. dem Investor übernommen.

Wie lange läuft der Nutzungsvertrag?

Die Dauer beträgt in der Regel 20 Jahre, mit Option zur Verlängerung um weitere 5 bis 10 Jahre.

Welche Einnahmen sind möglich?

Die Höhe der Einnahmen richtet sich vor allem nach dem Zustand des Daches und der Größe der Dachflächen. Wenn z.B. auch eine Sanierung der Dachfläche nötig ist, wäre dies die Pachtzahlung. Dies muss aber individuell berechnet und geprüft werden.  

Welche statischen Anforderungen sind notwendig?

Voraussetzungen für die Installation einer Photovoltaikanlage ist die Prüfung der Statik Ihrer zur Verfügung gestellten Dachflächen sowie des Gebäudes durch einen anerkannten Sachverständigen, damit die weitere Sicherheit der gesamten Statik gegeben ist: Durch die Installation der Anlage wird die Traglast erhöht und die Tragfähigkeit muss geprüft werden. Nur so ist gewährleistet, dass ein sicherer Betrieb der Photovoltaikanlage möglich ist und die Sicherheit des Gebäudes weiterhin besteht. Auch diese Prüfung ist für Sie als Eigentümer kostenfrei.

Wird ein Eintrag ins Grundbuch benötigt?

Ja, um die Rechtmäßigkeit des Vertrages sicherzustellen und zur Sicherung der Rechte an der Photovoltaik-Anlage auf dem jeweiligen Grundstück, muss eine Dienstbarkeit ins Grundbuch eingetragen werden. Die Eintragung ist Voraussetzung zur Finanzierung und Umsetzung des Baus der Photovoltaik-Anlage. Wichtig ist, dass alles im Grundbuch rechtlich so bleibt wie bisher, nur die Photovoltaik-Anlage wird durch den Eintrag geschützt. Sämtliche mit dem Eintrag ins Grundbuch entstehenden Kosten (Notar, Grundbuchamt) werden vom Investor getragen.

Ist es möglich, den Strom aus der Anlage selbst zu nutzen?

Ja, sprechen Sie uns hierzu gerne an. Sie können als Eigentümer einen Teil des Photovoltaik-Stroms selbst nutzen und erhalten diesen zu einem günstigen Festpreis für bis zu 20 Jahren.